Rechtliches
In Deutschland ist der Verkehr von Arzneimitteln verbindlich im „Tierarzneimittelgesetz (TAMG)“ geregelt.
Ferner ist für Tierärzte
die „Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV)“
und für Landwirte
die „Verordnung über Nachweispflichten der Tierhalter für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind (Tierhalter-Arzneimittel-Nachweisverordnung-ANTHV)“ von Bedeutung.
