Rechtliches

In Deutschland ist der Verkehr von Arzneimitteln verbindlich im „Tierarzneimittelgesetz (TAMG)“ geregelt.

Ferner ist für Tierärzte
die „Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV)“

und für Landwirte
die „Verordnung über Nachweispflichten der Tierhalter für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind (Tierhalter-Arzneimittel-Nachweisverordnung-ANTHV)“ von Bedeutung.

Apothekenpflicht

Homöopathische Arzneimittel für Tiere sind überwiegend apothekenpflichtig. Jede Anwendung von apotheken- und verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist unverzüglich gemäß der „Tierhalter-Arzneimittel-Nachweisverordnung“ zu dokumentieren!

Wichtiger Hinweis:
Obige Hinweise wurden sorgfältig recherchiert. Angabe erfolgt ohne Gewähr. Irrtum vorbehalten.